Wo dürfen Sie die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht benutzen?
Mit Sicherheit haben Sie schon erlebt, dass Sie auf der Autobahn sind und plötzlich blitzt es in Ihrem Rückspiegel. Ein anderer Fahrer möchte Sie mit der Lichthupe überholen. Aber wo dürfen Sie die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht benutzen?
Die Verkehrsregeln sagen uns zum Thema Lichthupe klar und deutlich, dass die Nutzung außerhalb geschlossener Ortschaften legitim ist, um den Vordermann vor der geplanten Überholaktion zu warnen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist der Gebrauch der Lichthupe grundsätzlich untersagt.
Ort | Erlaubt? | Bemerkung |
---|---|---|
In geschlossenen Ortschaften | Nein | Die Benutzung der Lichthupe ist generell verboten. |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | Ja, aber… | Nur wenn es die Verkehrssituation zulässt und keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden. |
Eine Ausnahme gibt es jedoch immer: die Lichthupe darf jederzeit benutzt werden, um vor Gefahren zu warnen. Zum Beispiel, wenn ein Kind auf die Straße rennt oder Gefahr durch plötzlich auftretende Hindernisse entsteht.
Also, wo dürfen Sie die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht benutzen?
Einfach gesagt, außerhalb von Ortschaften, wann immer Sie sicher sind, dass Sie niemanden blenden. Aber denken Sie immer daran, Sicherheit kommt zuerst!